Zustiftungen sind ab einem Betrag von 10.000 € möglich und können den Namen des Stifters tragen. Für eine Zustiftung wird eine eigene Zustiftungsvereinbarung zwischen dem Zustifter und der Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger geschlossen. Die Verwaltung einer Zustiftung erfolgt durch die Geschäftsführung und den Stiftungsrat der Kolpingstiftung-Rudolf-Geiselberger. Hier erfahren Sie mehr: Zustiftung gründen.